Fehlgehen der Tat: der Tдter trifft statt des anvisierten Opfers oder Tatobjekts ein anderes=Versuch am anvisierten in Tateinheit mit Fahrlдssigkeit am getroffenen Далее…
das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG - (Stand: 22.6.1998) das Gesetz gegen Wettbewebsbeschränkungen (Kartellgesetz) - GWB - (Stand: 22.12.1999) Далее…